Die Zahlen sprechen für sich: Jährlich werden weltweit schätzungsweise 1.600 Milliarden Dollar gewaschen – das entspricht fast drei Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Allerhöchste Zeit, diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Deshalb hat das Europäische Parlament strengere Regeln auf den Weg gebracht.
„Dreh- und Angelpunkt im Kampf gegen Geldwäsche ist die Feststellung der Identität der wahren Nutznießer hinter verschachtelten und undurchsichtigen Unternehmenskonstruktionen oder Briefkastenfirmen. Die müssen raus aus der schützenden Anonymität“, stellt der sozialdemokratische Verhandlungsführer Peter Simon klar.
Dafür soll auf Initiative der Sozialdemokraten in jedem Mitgliedstaat ein zentrales, öffentlich zugängliches Register mit sämtlichen relevanten Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen aller Rechtsformen, Stiftungen und Treuhandverhältnisse eingeführt werden.
„Der Informationsfluss darf aber auch an Ländergrenzen nicht Halt machen, die öffentlichen Register müssen EU-weit vernetzt werden. Das erleichtert die Arbeit der Ermittler“, betont das Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses.
Im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes sind die Mitgliedstaaten in der Pflicht, Bereiche mit besonderem Risiko zu identifizieren und dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Risikoärmere Bereiche wie beispielsweise das deutsche Lotto können dann von der Richtlinie ausgenommen werden.
„Da lediglich Gewinne unter 1.000 Euro direkt in den Annahmestellen ausgezahlt werden, besteht hier nur ein geringes Geldwäscherisiko. Deshalb habe ich mich auch für eine solche Ausnahme zur Vermeidung sinnloser Bürokratie eingesetzt“, unterstreicht Peter Simon.
Kritisch sieht er, dass erweiterte Sorgfaltspflichten für exponierte Personen nur auf den politischen Bereich beschränkt bleiben: „Ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche muss auch sämtliche Risikogruppen im Visier haben. Deshalb hätte diese Liste auch auf andere exponierte Entscheidungsträger etwa aus Wirtschaft, Verwaltung oder Kirche ausgeweitet gehört. Das muss bei zukünftigen Überarbeitungen der Richtlinie noch mal auf den Prüfstand.“