Klimaschutz mit sozialem Zusammenhalt - das Gebäudeenergiegesetz kommt!

Veröffentlicht am 20.07.2023 in Bundespolitik

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Ein wichtiger Beitrag dazu ist, die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Das schaffen wir mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Dabei war uns besonders wichtig, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden und die Wärmewende massiv zu fördern. Nur, wenn alle mitmachen können und niemand überfordert wird, kann Klimaschutz erfolgreich sein. Das haben wir Sozialdemokrat:innen in den Gesprächen zum Gebäudeenergiegesetz durchgesetzt und den Entwurf der Bundesregierung noch einmal deutlich verbessert. Der Beschluss des Gesetzes war für die letzte Sitzungswoche im Juli vorgesehen, nun wurde er auf Anfang September verschoben. In der Sache ändert sich dadurch nichts.

Wir haben dafür gesorgt, dass der Einbau klimafreundlicher Heizungen massiv gefördert wird – mit einer Sockelförderung für alle von 30 Prozent der Investitionskosten, mit weiteren 30 Prozent für Haushalte mit kleineren Einkommen und mit zusätzlicher Förderung für diejenigen, die schnell umrüsten. Insgesamt haben wir bis zu 70 Prozent Förderung der Investitionskosten auf den Weg gebracht. Und: wir stärken den Mieter:innenschutz und sorgen dafür, dass sie nicht über Gebühr belastet werden: Nach einem Heizungstausch darf die Miete um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen – im Gegenzug profitieren alle davon, dass klimafreundliches Heizen günstiger ist als das Verbrennen von Gas oder Öl.

Wir verknüpfen das Gesetz mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung. Erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. So haben die Hauseigentümer:innen mehr Zeit und Planungssicherheit. Und: es bleibt dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung herausreißen muss. Gehen bestehende Heizungen kaputt, können sie repariert werden. Für Neubaugebiete gelten die Regelungen ab 2024.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 wurde Anfang Juli vom Kabinett verabschiedet und dem Bundestag übergeben. Der Entwurf ist geprägt von den erheblichen Mehrausgaben des Bundes in Rekordhöhen in den vergangenen Jahren, bedingt durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit seinen Folgen. Damit beginnt nun das parlamentarische Verfahren, Ende November 2023 steht dann die Verabschiedung des Haushalts an. Uns als Sozialdemokrat:innen wird in den bevorstehenden Haushaltsberatungen besonders wichtig sein, das kommende Jahr gut und sozial zu gestalten.

 

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